Aktuelle Neuigkeiten

Information für Fahrschüler aus dem SPN-Kreis

  • 02.06.2021, 13:34 Uhr

Aktuelle Information zum Schülerkartenverkauf für das neue Schuljahr 2021/2022 von Spree-Neiße-Bus:

Informationen Schülerkarten.pdf

Elterninformation zum Präsenzunterricht *Update*

  • 18.05.2021, 16:38 Uhr

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

soeben sind wir durch den Schulleiterbrief vom 18.05.2021 – nachrichtlich: Schulen in freier Trägerschaft – informiert worden, dass im Landkreis Bautzen der Präsenzunterricht ab Donnerstag, 20.05.2021, im Wechselmodell möglich ist.
Dabei werden wir im Johanneum am Donnerstag (20.05.2021) mit der Gruppe B starten, am Freitag (21.05.2021) wird die Gruppe A am Unterricht teilnehmen dürfen.

Am Donnerstag (27.05.2021) geht es dann mit der Gruppe A weiter, am Freitag (28.05.2021) mit der Gruppe B.

Wir freuen uns sehr, dass der Präsenzunterricht wieder möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Günter Kiefer
Schulleiter

Update: Die Frühstücks- und Mittagsversorgung in der Mensa steht ab dem 01.06.2021 wieder zur Verfügung.

Elterninformation

  • 12.05.2021, 09:59 Uhr

Liebe Eltern,

nachrichtich einige Informationen aus dem Schulleiterbrief vom 11. Mai 2021 bzw. aus den Veröffentlichungen des Kultusministeriums bezüglich der Umsetzung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV):

  1. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene
    Für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind geimpfte oder genesene Personen getesteten Personen gleichgestellt. Das bedeutet, dass Lehrkräfte, schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, von der Verpflichtung, sich zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen, befreit sind und dementsprechend die Schulen somit frei betreten können. Dies gilt auch für sonstige Personen, wie z. B. Eltern. Auch diese benötigen für den Zutritt zum Schulgelände keinen negativen Testnachweis mehr.

    Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen gelten nicht, wenn sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen oder wenn eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei ihnen nachgewiesen ist

  2. Definition von geimpften und genesenen Personen
    Eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person. Sie besitzt einen auf sie ausgestellten Impfnachweis, der eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 belegt.

    Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei den Impfstoffen BioNTech, Moderna und AstraZeneca kommt es für die Berechnung der 14 Tage auf die zweite Impfung an. Beim Impfstoff Johnson&Johnson ist nur eine Impfdosis für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich und die genannten 14 Tage sind ab dieser Impfung zu rechnen. Bei genesenen Personen genügt eine Impfstoffdosis, um als geimpfte Person zu gelten.
    Eine genesene Person ist eine asymptomatische Person. Sie ist im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises.

  3. Wegfall der qualifizierter Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
    Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu Hause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist daher nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt.

    Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden.

    Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (u. a. Testzentren). Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.

  4. Ausnahme von Absonderungspflichten
    Sollten an den Schulen aufgrund festgestellter Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Verpflichtungen zur Absonderung bestehen, sind Geimpfte und Genesene von diesen Pflichten freigestellt. Dies gilt nicht bei Kontakt zu einer Person, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom Robert-Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist, oder bei Einreise aus einem ausländischen Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Günter Kiefer
Schulleiter

Stellenausschreibung

  • 05.05.2021, 08:40 Uhr
Lehrkräfte (m/w/d)

In der Christlichen Schule Johanneum in Hoyerswerda werden Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums und unserer Oberschule - staatlich anerkannte Ersatzschulen - unterrichtet. Hoyerswerda liegt in unmittelbarer Nähe zu Dresden, Cottbus und Bautzen und bildet das städtische Zentrum des "Lausitzer Seenlandes".

Aufgrund der anwachsenden Schülerzahlen in der Oberschule und im Gymnasium suchen wir fachlich qualifizierte und engagierte

Lehrkräfte (m/w/d)

Wir bieten Ihnen:

  • Klassen mit maximal 26 Schülerinnen und Schülern
  • eine innovative Schule in freier Trägerschaft mit christlicher Orientierung
  • ein engagiertes und kreatives Team
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Wertschätzung von Leistung durch eine Gehaltsanlehnung an den TVL und u.a. Zulage bei Klassenleiter- und Tutorentätigkeit
  • Unterstützung bei Wohnungssuche und Kindergartenplätzen

Wir freuen uns, wenn Sie:

  • 2. Staatsexamen (SEK I und SEK II) haben
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (oder vergleichbare Qualifikation) haben

Wenn Sie interessiert sind und sich angesprochen fühlen, richten Sie Ihre Bewerbung an:

Schulträgerverein Johanneum Hoyerswerda e. V.
Geschäftsleitung/Vorstand
Fischerstraße 5
02977 Hoyerswerda

Ansprechpartner ist Schulleiter Günter Kiefer.

Telefon: 03571 42440
E-Mail:

Elterninformation

  • 12.04.2021, 16:50 Uhr

Liebe Eltern,

nachrichtich ein Auszug aus dem Schulleiterbrief vom 8. April 2021 bezüglich der selbstständigen Durchführung von COVID-19-Schnelltest an sächsischen Schulen:

§ 5a Absatz 4 Satz 1 SächsCoronaSchVO legt fest, dass Personen der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt ist, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Die Ausnahme für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ist entfallen.

Im Eingangsbereich des Geländes der Schule sind gemäß § 5a Absatz 4 Satz 5 SächsCoronaSchVO Hinweise auf dieses Zutrittsverbot anzubringen.

Gemäß § 5a Absatz 4 Satz 2 SächsCoronaSchVO dürfen die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests nicht länger als drei Tage zurückliegen. Im Laufe einer Schulwoche müssen also sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch das schulische Personal regelmäßig zwei Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen.

Sofern der Test nicht an der Schule durchgeführt wird, gilt als erforderliche Bestätigung, dass keine Infektion mit SARSCoV-2 besteht, ein Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft.

Als für die Abnahme des Tests zuständige Stelle gelten alle beauftragten Leistungserbringer im Sinne von §6 Abs.1 der Coronavirus-Testverordnung, also insbesondere Ärzte, medizinische Labore, anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Apotheken.

Für die qualifizierte Selbstauskunft gibt die SächsCoronaSchVO ein Muster vor.

Muster_Selbstauskunft_qualifiziert.pdf

Mit freundlichen Grüßen

gez. Günter Kiefer
Schulleiter

Streifzug durch die Schule

  • 19.01.2021, 13:52 Uhr
Begleiten Sie die Klasse 6a an einem Schultag an der Christlichen Schule Johanneum in Hoyerswerda.

zum Video

Brief an interessierte Eltern

  • 18.01.2021, 11:32 Uhr

Liebe Eltern,

wenn Sie sich für unsere Schule Johanneum interessieren und Ihr Kind bei uns anmelden wollen, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

Sobald Sie die Halbjahresinformation und die Bildungsempfehlung Ihres Kindes am 10.02.2021 erhalten haben, bitten wir Sie, Ihr Kind bei uns anzumelden.

Wir informieren Sie dann auf unserer Homepage, wenn genaue Durchführungsbestimmungen durch die Schulaufsichtsbehörde vorgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen und eine angenehme Zeit

Ihr
Günter Kiefer
(Schulleiter)

Förderunterricht (Klasse 4) fällt im Monat Dezember aus

  • 01.12.2020, 08:37 Uhr
Förderunterricht (Klasse 4) fällt im Monat Dezember aus

Elterninformation

  • 26.11.2020, 10:50 Uhr

Liebe Eltern,

ich grüße Sie ganz herzlich aus dem Johanneum und möchte Sie informieren, dass wir zeitnah den 3. Elternbrief veröffentlichen werden, sobald wir nähere Informationen von offiziellen Behörden im Freistaat Sachsen erhalten haben, die über die neue Corona–Schutz–Verordnung am Freitagnachmittag beraten und beschließen werden. Darin werden wir dann Informationen mit möglichen Anpassungen und konkreten Handlungsanleitungen für den Schulbetrieb erhalten. Wir werden sie Ihnen dann am Montag neben anderen Informationen aus dem Schulleben mitteilen.

Ich wünsche Ihnen – auch im Namen des Kollegiums – viel Kraft in dieser schwierigen Zeit und Vertrauen in unsere gemeinsame Schule, einen schönen Ferientag am 27.11.2020 und einen besinnlichen 1. Advent. Mögen wir alle für eine gewisse Zeit ein wenig Ruhe finden.

Freundlichst

Ihr

gez. Günter Kiefer
Schulleiter

Information zur Maskenpflicht

  • 29.10.2020, 09:58 Uhr

Mit der Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen vom 24.10.2020 wurde das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichts, für die Dauer des Schulbesuches angeordnet.

Die vollständige Bekanntmachung ist auf den Seiten des Landratsamtes Bautzen bzw. nachfolgend als PDF-Datei zu finden.

AV_Corona_24.10.2020.pdf

gez. Günter Kiefer