Hausordnung

Grundsätzliche Festlegungen

Unterrichtsbeginn
Die Schüler gehen nach Betreten der Schule in den jeweiligen Unterrichtsraum, verhalten sich dort ruhig und bereiten sich auf den Unterricht vor. Hinweise des pädagogischen und technischen Personals sind zu beachten.

Für jeden Schüler beginnt die Anwesenheitspflicht 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, ausgenommen davon sind Schüler, die aus fahrplantechnischen Gründen diese Zeit nicht einhalten können.

Für Lehrer ist der Dienstbeginn 20 Minuten vor ihrer ersten Unterrichtsstunde.
Davon ausgenommen sind Lehrkräfte, mit denen gesonderte vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Unterricht
Die Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht und an den Schulveranstaltungen verpflichtet. Ist die Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so meldet dies der Klassensprecher der Schulleitung, dem Sekretariat oder einem anderen Lehrer.

Jacken sind vor dem Unterricht auszuziehen und an die Garderobenhaken zu hängen. Während des Unterrichts sind das Essen und das Kauen von Kaugummi verboten. In Absprache mit dem Fachlehrer ist das Einnehmen von alkoholfreien Getränken erlaubt.

Bei Erkrankungen und Notfällen in der Schule schickt der unterrichtende Lehrer den erkrankten Schüler mit einem Zettel, auf dem das Problem erklärt ist, ins Sekretariat. Der Schulsanitätsdienst ist zu verständigen. Er leistet die nötige Soforthilfe. Bei schwerer Erkrankung veranlasst die Schule sofort weitere ärztliche Hilfe und verständigt die Eltern. Ein erkrankter Schüler darf das Schulgebäude nicht allein verlassen. Erkrankte Schüler werden durch die Eltern abgeholt oder beauftragte Personen bringen den Schüler nach Hause. In jedem Fall muss dort ein Familienmitglied anwesend sein, das Hilfe geben kann.

Verhalten im Schulhaus
Kopfbedeckungen sind vor dem Betreten des Schulgebäudes abzunehmen (Ausnahme aus religiösen Gründen).

Grundsätzlich ist das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes nur durch die beiden Haupteingänge im Foyerbereich erlaubt.

Notfalltüren sind generell keine Ein- und Ausgänge und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht offengehalten werden. Im Schulhaus haben alle Schüler, Lehrer, Bibliothekarin, Erzieher und Hausmeister sowie das Verwaltungspersonal auf Ordnung und Sauberkeit bzw. pflegliche Behandlung der Einrichtungen und des Inventars zu achten.

Es ist nicht erlaubt, im Schulhaus zu rennen, sich über Geländer zu lehnen bzw. herunterzurutschen. Die Fenster sind nur mit Erlaubnis des Lehrers zu öffnen. Es ist nicht erlaubt, sich auf Tische, Fensterbänke und Heizkörper zu setzen. Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich. Beschädigungen der Tische, der Stühle und des Fußbodens (z.B. durch Kippeln) sind zu unterlassen. Verunreinigungen und Beschädigungen sind dem Klassen- oder Fachlehrer unverzüglich zu melden. Sowohl die Wandtafel als auch die interaktive Tafel sind nach jeder Stunde dem nächsten Fachlehrer gereinigt zu hinterlassen.

Am Ende jeder Unterrichtsstunde werden die Fenster durch die zuletzt unterrichtende Lehrkraft verschlossen.

Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassen-, Kurs- oder Fachraum sind die Stühle hochzustellen und der Raum ist besenrein zu verlassen. Der Ordnungsdienst trägt dafür die Verantwortung. Dieser wird durch die zuletzt unterrichtende Lehrkraft kontrolliert. Ferner ist die zuletzt unterrichtende Lehrkraft für den Verschluss der Fenster, das Hochfahren der Jalousien sowie das Ausschalten des Lichts verantwortlich.

Das Anbringen von Wandzeitungen, Plakaten usw. ist an den Pinnwänden vorzunehmen. Aushänge im Foyerbereich sind dem Schulleiter zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausgestaltung der Flure erfolgt in Absprache mit Fach- und Klassenlehrern sowie der Schulleitung. Die Klassenlehrer achten auf eine niveauvolle Ausgestaltung der Klassenräume.

Persönliche Gegenstände und Arbeitsmaterialien (Zeichenmaterial, Bücher o.ä.) dürfen nur im Klassenschrank oder in den Schließfächern gelagert werden. Waffen, Messer, jugendgefährdende Schriften und Suchtstoffe dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Verstöße dagegen werden mit Anzeigen geahndet.

Auf die Mülltrennung im Klassenraum ist durch Schüler und Lehrer gleichermaßen zu achten.

Pausen
In den beiden großen Pausen verlassen die Schüler die Räume. Sie haben sich so zu verhalten, dass Beschädigungen des Gebäudes, inklusive des Inventars, und Unfälle von Personen vermieden werden. Die beiden großen Pausen finden ausschließlich auf dem Schulinnen- bzw. -außenhof statt. Bei Wetterwidrigkeiten wird durch die Schulleitung „abgeklingelt“. Die Schüler verbleiben dann in den Räumen, in denen sie zuvor Unterricht hatten. Der Wechsel findet fünf Minuten vor Beginn der folgenden Unterrichtsstunde statt.

Das Fußballspielen ist auf dem gesamten Schulgelände vor, während und nach dem Unterricht untersagt. Während der zwei großen Pausen ist die Benutzung des „Fußballkäfigs“ (gemäß Belegungsplan) und die Nutzung der Basketballanlage gestattet.

Der Außenhof umfasst den gepflasterten Bereich vom Fahrradkäfig bis zum Ende der Aulafenster. Der Aufenthalt auf Fluchtwegen, Fluchttreppen und vor Fluchttüren ist nicht gestattet.

Für den Innenhof gilt: Der Damm des Mühlgrabens ist nicht zu betreten. Der Aufenthalt hinter den Hecken und dem Schulgebäude ist nicht gestattet.

In beiden großen Pausen ist der Besuch im Schulklub junior, im Schulclub, beim Schülercoach und in der Bibliothek erlaubt. Zu Beginn der Pause sollte sich der Schüler entscheiden, wo er seine Pause vorwiegend verbringen möchte.

Die Mensa dient in der Frühstückspause ausschließlich dem Verzehr mitgebrachter und/oder erworbener Speisen bzw. Getränke. In dieser Zeit sind Karten- und Gesellschaftsspiele unerwünscht. Im eigenen Interesse sorgen die Schüler hier für Ordnung und Sauberkeit.

In der Zeit von 11:45 – 12:20 Uhr steht die Mensa ausschließlich den Teilnehmern der Schulspeisung zur Verfügung. Die Tische sind danach sauber zu hinterlassen.
Nach dem Essen ist die Mensa unverzüglich zu verlassen. In der Mensa erworbene Getränke und Speisen sind in der Mensa oder auf dem Schulhof einzunehmen. Die Mitnahme in Unterrichtsräume ist untersagt.
In den großen Pausen sind die Schultaschen und Sportbeutel im tiefergelegten Bereich vor der Aula aufzubewahren.

Stillbeschäftigung, Freistunden und Aufenthalt nach Unterrichtsschluss
In Stillbeschäftigungsstunden hat sich jeder Schüler diszipliniert auf seinem Platz aufzuhalten. Bei Verstößen informiert der Klassensprecher die Schulleitung oder das Sekretariat.

Schüler der Sekundarstufe I, die auf Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung, eine AG oder den Bus warten, können sich nach Unterrichtsschluss im Schulklub junior, Schulclub, der Bibliothek oder im Foyer entsprechend ihrem Alter und der Öffnungszeiten aufhalten. Während dieser Zeit und in Freistunden dürfen sie das Schulgelände nicht verlassen.

Beim Spielen im Innen- und Außenhofbereich ist auf den stattfindenden Unterricht Rücksicht zu nehmen. Die Hinweise des pädagogischen und technischen Personals sind zu beachten.

Schüler der zehnten Klassen (Gymnasium und Oberschule) dürfen nach erteilter Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, die erteilte Genehmigung mit sich zu führen und auf Verlangen dem pädagogischen und technischen Personal zu zeigen.

Schüler der Sekundarstufe II benutzen den Oberstufenraum (R 102) als Einzel- und Gruppenarbeitsraum zur Erledigung schulischer Aufgaben (siehe Raumordnung im Oberstufenraum).

Oberstufenschüler haben auch in Freistunden Zugang zum Schulclub.
Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Gelände in Freistunden und Pausen verlassen.

Drogen/Alkohol
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Das Mitbringen, die Einnahme und der Vertrieb von Drogen und anderen berauschenden Mitteln sind verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. Ebenso sind das Mitbringen und die Einnahme von alkoholischen Getränken für Schüler auf dem Schulgelände und im Schulgebäude während der regulären Unterrichtszeit untersagt.

Erscheinungsformen
Jegliche Erscheinungsformen radikaler Gesinnungen werden nicht toleriert.
Untersagt ist das Verwenden aller politischen und pseudoreligiösen Darstellungen, Symbole, Kennzeichen, Parolen und Zahlencodes, die nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche oder militaristische Inhalte und Gewaltbereitschaft verdeckt oder offen illustrieren, propagieren oder demonstrieren.
Zu den Erscheinungsformen zählen z.B. Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter und andere Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts, Springerstiefel, Schals, Gürtel, Hosenträger, Anhänger, Zeichnungen, ebenso Handyklingeltöne und -logos, Ton- und Bildträger und Internetseiten, ebenso Markenkleidung, die in der extremistischen Jugendszene einen symbol- oder bekenntnishaften Charakter haben oder die verboten sind. Ein Beispiel dafür wären Bekleidung mit altdeutschen Schriftzügen.

Schülerinnen und Schüler des Johanneums haben sich für den Unterricht angemessen zu kleiden. Das Betreten des Schulgeländes insbesondere in aufreizender Bekleidung, Badebekleidung oder unangemessener Freizeitbekleidung ist nicht gestattet.

Nutzung von digitalen Multifunktionsgeräten
Grundsätzlich ist die Benutzung von mobilen Endgeräten im Bereich der Schule während der Unterrichtszeit, in Freistunden und Pausen verboten. Diese Regelung trifft sowohl für das Gebäude als auch den Außenbereich der Schule zu.

Im Unterricht sind alle mobilen Endgeräte der Schüler ausschließlich in der Schultasche ausgeschaltet aufzubewahren. Ausgenommen davon sind Smartwatches. Sie sind nicht als Hilfsmittel im Unterricht oder bei Prüfungen gestattet. Bei Verlust wird keine Haftung übernommen. Eingezogene elektronische Geräte sind den Eltern auszuhändigen.

Nach Rücksprache mit einem Lehrer ist es den Schülern erlaubt, Smartphones in Einzelfällen zu benutzen, wenn der Lehrer dies ausdrücklich gestattet. Diese Regelung soll in solchen Fällen angewandt werden, in denen das mobile Telefonieren eine Gefahrensituation abwenden oder abmindern kann (Unfall o.ä.). Nach unvorhergesehenem Unterrichtsausfall können Schüler ihre Eltern verständigen, um von der Schule abgeholt zu werden.

Laptops, Tablets und iPads können eingesetzt werden, wenn sie zur Realisierung von Unterrichtsaufträgen (z.B. Referate) benötigt werden.

Die Einschränkungen, die sich auf die Nutzung von digitalen Multifunktionsgeräten beziehen, sind im Oberstufenraum und im Schulclub (unter Beachtung der Raumordnung) außer Kraft gesetzt.

Schulweg/Parken
Fahrschüler haben sich an Haltestellen und in öffentlichen Verkehrsmitteln diszipliniert zu verhalten.

Mopeds, Motorräder und Fahrräder dürfen auf dem Schulgelände nur auf den vorgegebenen Parkflächen gesichert abgestellt werden. Fahrradfahrer verhalten sich rücksichtsvoll und müssen gegebenenfalls absteigen.

Fahrräder sind nicht an Gebäude und Zäune anzulehnen. Sie sind im „Fahrradkäfig“ anzuschließen. Die Tür ist ständig verschlossen zu halten. Der ausgegebene Schlüsselcode darf nicht weitergegeben werden.

Schüler-Pkw dürfen aus Kapazitätsgründen nicht auf dem Schulgelände geparkt werden. Als Zugang zur Schule sind grundsätzlich nur die Gehwege zu benutzen. Das Bringen und Abholen der Schüler durch Familienangehörige oder Freunde ist auf dem Gelände des Schulparkplatzes nicht erlaubt.

Alarmfall
Im Alarmfall ist die Schule laut Evakuierungsplan unverzüglich zu räumen. Fenster und Türen sind zu schließen (Türen nicht abschließen). Versiegelte Feuertüren dürfen nur im Alarmfall geöffnet werden. Ansonsten sind Feuertreppen und Fluchtwege grundsätzlich nicht zu betreten oder zu verstellen.

Sportunterricht
Der Sportlehrer übernimmt und entlässt die Klassen vor dem Haupteingang des Johanneums. Sportsachen dürfen nur am Sporttag im Klassenzimmer gelagert werden.Davon ausgenommen sind Klassen, die mehr als einmal in der Woche Sportunterricht haben. Am letzten Sportunterrichtstag der Woche werden die Sporttaschen von diesen Klassen mit nach Hause genommen.
Es gilt die Hallenordnung (hängt im Eingangsbereich der Turnhalle aus).

Belehrungen
Belehrungen zur Hausordnung sind halbjährlich durchzuführen und aktenkundig zu machen. Jeder Schüler unterschreibt im Klassenbuch oder im Kursbuch. Lehrer mit Unterricht in Fachräumen führen spezielle Belehrungen (z.B. in Physik) gesondert durch.
Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden auf der Grundlage der Schulordnung des Johanneums behandelt.

Beschlossen und bestätigt durch die Schulkonferenz am 09.02.2006, geändert durch Beschluss der Schulkonferenz am 19.07.2006, 07.02.2007, 26.06.2008, 08.10.2009, 11.07.2012, 16.06.2022 und am 13.10.2022.

gez. Kiefer
Schulleiter