Bibliotheksordnung

1. Allgemeines

  1. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. Bei ordnungsgemäßer Nutzung sind die Leistungen der Bibliothek kostenfrei. Ausnahme: Für Kopien sind 5 Cent pro Kopie zu zahlen.
  2. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
  3. Jeder Bibliotheksbenutzer ist verpflichtet, auf andere Benutzer in der Bibliothek Rücksicht zu nehmen, sich leise zu verhalten und Bücher/Medien sowie alle Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln.
  4. Schultaschen sind grundsätzlich an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen.
    Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertsachen/Gegenstände.
  5. Essen und Trinken, Karten spielen sowie das Hören von Musik sind in der Bibliothek nicht erlaubt.
  6. Den Weisungen der Bibliothekarin ist Folge zu leisten.

2. Anmeldung

  1. Voraussetzung für das Entleihen von Büchern/Medien – bzw. deren Nutzung sowie der Aufenthalt in der Bibliothek – ist die Anmeldung in der Bibliothek.
    Auf der Benutzerkarte werden die erforderlichen Angaben zur Person (Name, Adresse, Klasse) vermerkt. Es erfolgt keine elektronische Speicherung.
    Mit der Unterschrift auf der Benutzerkarte wird die Benutzungsordnung anerkannt.
  2. Zur Vermeidung von Problemen bei der Erhebung von Versäumnis- und Reparaturgebühren, ist die Benutzungsordnung den Eltern zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ohne Unterschrift der Eltern keine Entleihungen!

3. Ausleihe und Benutzung

Die Bibliothekarin unterstützt die Benutzer durch Beratung, Auskunft und Information.

  1. Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für andere Medien 2 Wochen.
  2. Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
  3. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Bücher/Medien jederzeit zurück zu fordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
  4. Ausgeliehene Bücher/Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Präsenzbestände (gekennzeichnet mit einem roten Punkt) sind nicht ausleihbar.
  6. Vor Beginn der Sommerferien sind alle Bücher/Medien abzugeben, ansonsten entstehen Ver säumnisgebühren. Über die Sommerferien werden grundsätzlich keine Bücher/Medien ausgeliehen.

4. Leihfristüberschreitung, Mahnung

  1. Die Bücher/Medien sind spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist zurückzugeben.
  2. Werden entliehene Bücher/Medien nicht fristgemäß zurückgegeben, sind Versäumnisgebühren zu entrichten, auch wenn keine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe erfolgte (s. Anhang „Gebührenordnung“)
  3. Bei Leihfristüberschreitung: Nach erfolgloser Mahnung und 1 Woche nach Ablauf der zweiten Mahnung werden die Neuanschaffung nebst Einarbeitungspauschale in Rechnung gestellt.
  4. Wichtig: Die Bibliothek ist nicht verpflichtet, auf den Ablauf der Leihfrist hinzuweisen!

5. Verlust oder Beschädigung

  1. Der Benutzer hat die Bücher/Medien sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Als Beschädigung gelten auch Eintragungen jeder Art (Anstreichungen, Unterstreichungen, Randnotizen).
  2. Bücher/Medien werden nur unter Vorbehalt zurückgenommen. Eine Entlastung erfolgt erst, wenn es keine Beanstandungen gibt.
  3. Es ist ausdrücklich untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Dies gilt als Beschädigung!
  4. Bei Beschädigung von Büchern/Medien sind Reparaturgebühren zu zahlen (s. Anhang „Gebührenordnung“)
  5. Bei Verlust und bei irreparablem Zustand von Büchern/Medien wird neben dem Wiederbeschaffungswert eine Einarbeitungspauschale (s. „Gebührenordnung“) erhoben. Ersatzbücher werden nicht akzeptiert!

Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann in Absprache mit der Schulleitung und dem zuständigen Klassenlehrer ein zeitweises oder dauerndes Bibliotheksverbot ausgesprochen werden.

6. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hoyerswerda, November 2017

gez. Kockert
(Geschäftsführerin)
gez. Kiefer
(Schulleiter)
gez. Herrmann
(Bibliothekarin)

A. Versäumnisgebühren

Wird die in Punkt 3a) festgelegte Ausleihfrist überschritten, sind je Buch/Medieneinheit und Woche Versäumnisgebühren zu zahlen:

  • für die erste begonnene Woche nach Rückgabetermin eine Pauschalgebühr von
1,00 €
  • für jede weitere Woche nach Rückgabetermin pro Buch/Medieneinheit
1,50 €

B. Beschädigung oder Verlust

  • Bei Verlust und Tatbestand 4b) Neubeschaffungswert und
    Einarbeitungspauschale
  • Kleinere Schäden an Büchern (Reparatur möglich)
3,00 €
  • Größere Schäden an Büchern (Reparatur möglich)
5,00 €
  • Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten
    oder in Verlust geratenen Buches/Mediums
5,00 €

Für die Entrichtung der Gebühren erhalten die Benutzer Quittungsbelege.

Die Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hoyerswerda, November 2017

gez. Kockert
(Geschäftsführerin)
gez. Kiefer
(Schulleiter)
gez. Herrmann
(Bibliothekarin)