Antragsberechtigt sind Familien, für die der Schulbesuch ihres Kindes an der Christlichen Schule Johanneum lt. Vorgaben des entsprechenden Landkreises nicht als nächstgelegene Schule berücksichtigt wird.
Eine Antragsstellung zur finanziellen Unterstützung der Schülerbeförderung Ihres Kindes zur Christlichen Schule Johanneum ist bei einem Fahrtkostenanteil über 300 € jährlich sinnvoll.
Rechnungsgrundlage:
Gesamtbeförderungskosten des Schuljahres/Jahres minus der Zuzahlung des Landkreises ergeben den von Ihnen zu leistenden Fahrtkostenanteil
einzureichende Unterlagen:
Im Falle einer Unterstützung der Beförderungskosten durch den Schulträgerverein wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, um welchen Betrag sich die Schulgeldforderung für den beantragten Zeitraum minimiert.
Somit zahlen Sie für den bewilligten Zeitraum ein verringertes monatliches Schulgeld. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für das Schulgeld. Sollte bisher kein Lastschrifteinzug für Schulgeld gewählt worden sein, ist das entsprechende Formular auf der Homepage, www.johanneum-hoy.de, unter Formales - Formulare & Downloads - SEPA Einzugsermächtigung - zu finden.
Für das Schuljahr 2025/2026 sind die Unterlagen bis spätestens 02.10.2025 einzureichen.
Höchstmögliche Bezuschussung für eine Familie ist auf die Gesamthöhe der regulären Schulgeldzahlungen begrenzt.