» Schülerbeförderung

Neuigkeiten und Informationen in Sachen Schülerbeförderung

Am 1. April 2011 trat rückwirkend zum 1. Januar 2011 das Bildungspaket in Kraft. Für Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Hartz IV beziehen, bietet das Bildungspaket Leistungen in u. a. den Bereichen Klassenfahrten, Schulessen, Schulbedarf und Fahrtkosten an. Dafür müssen Anträge für Januar bis März 2011 bis Ende April 2011 gestellt werden. Zuständig sind die örtlichen Jobcenter (bei Hartz IV Empfängern) bzw. das Bürgeramt, Landratsamt oder Rathaus (bei Empfängen von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag).

Wenn Kinder und junge Leute bis unter 25 Jahre zur Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden, beteiligt sich der Staat. Dafür gibt es entweder eine Zuschuss - zum Beispiel bei einer Monatskarte, die auch privat genutzt werden kann - oder es werden die gesamten Kosten übernommen.
Quelle: Sächsische Zeitung vom 05.04.2011