» Schulgeld

Das Schulgeld ist gemäß dem Gesetz über Schulen in Freier Trägerschaft § 15 (2) im Freistaat Sachsen zu erheben. Gemäß diesem Gesetz beträgt das Schulgeld derzeit 56,21 Euro/Monat.

Die Trägerversammlung des Johanneums beschloss bei Übernahme der Schule, dass keinem Kind der Besuch des Johanneums aufgrund sozialer Lage der Eltern gehindert werden darf. Die Schulgeldordnung des Johanneums regelt die Ausnahmen und das Verfahren.
Im Schulvertrag wird die Zahlung des Schulgeldes vereinbart.


Schuldgelderlass/-ermäßigung

In begründeten Fällen kann mit dem Schulvertrag ein Antrag auf Schulgeldminderung oder Schulgelderlass gestellt werden.
Dazu erfolgt individuelle und vertraulich behandelte Beratung durch die Geschäftsführerin des Johanneums.

Schulgelderlass aus sozialen Gründen ist folgendermaßen geregelt:

(1) Gemäß § 5 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in Freier Trägerschaft wird aus sozialen Gründen auf die Zahlung verzichtet, wenn

Für Ermäßigung und Erlass des Schulgeldes ist jeweils für ein Schulhalbjahr ein schriftlicher Antrag mit den entsprechenden Unterlagen zu stellen.

Schülerhilfefonds

Der Schulträger bildet aus Spenden einen Schülerhilfefonds für Unterstützung in besonderen Notlagen.
Anträge mit entsprechender Begründung sind bei der Geschäftsführerin zu stellen. Über die Anträge entscheidet ein Vertrauensgremium der Schule.