Schulgeldanträge sind befristet und werden nur solange vom Regionalschulamt bzw. Schulträgerverein gestützt, wie Ihre finanzielle Situation es verlangt. Die Anträge auf Erstattung des Schulgeldes sind in jedem Schulhalbjahr neu zustellen.
Abgabefristen:
- 1. Schulhalbjahr (August bis Januar): 15. Februar
- 2. Schulhalbjahr (Februar bis Juli): 15. Juli
Die Fristen für die Laufzeiten eines Antrages bemessen sich bei ALG II Empfängern nach dem ALG II Bescheid. Für diese Zeit wird die Schulgeldzahlung vom Regionalschulamt bzw. Schulträgerverein übernommen. Erfolgt ein Folgebescheid, muss dieser wieder vorgelegt werden.
Sollte ein Elternteil Gehalt beziehen und das andere Elternteil eine geringfügige Beschäftigung ausüben, kann trotzdem ein Antrag gestellt werden, da die Berechnung des Schulgeldes einkommensabhängig ist.
Wird durch einen der Partner ein Einkommen erzielt, werden folgende Unterlagen benötigt:
Nicht anerkannt werden:
Für die Beantragung des Schulgeldes benötigen wir die oben aufgeführten Unterlagen in Kopie. Auch wenn sich zum Vorjahr der Beantragung nichts geändert hat, sind diese Unterlagen zur Bearbeitung vorzulegen.
Ausnahme: ALG II Empfänger brauchen nur ihren aktuellen Bescheid einreichen. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Bitte denken Sie rechtzeitig an eine Neubeantragung, rückwirkend werden vom Regionalschulamt keine Zuwendungen gewährt.
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(ausfüllen und ausdrucken) |
(ausdrucken und per Hand ausfüllen) |
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Zum Lesen des PDF Formulares benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können.
Der Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen können bei Frau Prause, Zimmer 218 eingereicht werden.
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