» Antrag auf Übernahme des Schulgeldes
ACHTUNG: Diese Erläuterungen und Formulare sind nur für Eltern, deren Kinder das Christliche Gymnasium Johanneum in Hoyerwerda besuchen!

Schulgeldanträge sind befristet und werden nur solange vom Regionalschulamt bzw. Schulträgerverein gestützt, wie Ihre finanzielle Situation es verlangt. Die Anträge auf Erstattung des Schulgeldes sind in jedem Schulhalbjahr neu zustellen.

Abgabefristen:
- 1. Schulhalbjahr (August bis Januar): 15. Februar
- 2. Schulhalbjahr (Februar bis Juli): 15. Juli

Die Fristen für die Laufzeiten eines Antrages bemessen sich bei ALG II Empfängern nach dem ALG II Bescheid. Für diese Zeit wird die Schulgeldzahlung vom Regionalschulamt bzw. Schulträgerverein übernommen. Erfolgt ein Folgebescheid, muss dieser wieder vorgelegt werden.

Sollte ein Elternteil Gehalt beziehen und das andere Elternteil eine geringfügige Beschäftigung ausüben, kann trotzdem ein Antrag gestellt werden, da die Berechnung des Schulgeldes einkommensabhängig ist.
Wird durch einen der Partner ein Einkommen erzielt, werden folgende Unterlagen benötigt:

Nicht anerkannt werden: